Grundsteuerreform

24. März 2022: Was muss ich beachten? Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ermitteln zu können, müssen alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer eine Grundsteuererklärung einreichen. Hierzu werden sie im Frühjahr 2022 durch eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern öffentlich aufgefordert.

Die Erklärungen können ab dem 1. Juli 2022 bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER

- Ihr Online-Finanzamt - unter http://www.elster.de abgegeben werden.

Sofern Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren.

Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.


Sollte eine elektronische Abgabe nicht möglich sein, kann die Erklärung auch auf Papier eingereicht werden. Die bayerischen Vordrucke stehen ab dem 1. Juli 2022 im Internet sowie in den Servicezentren der bayerischen Finanzämter bereit. Sie müssen keinen gesonderten Antrag dafür stellen, wenn Sie die Erklärung auf Papier einreichen möchten.

Die Grundsteuererklärung ist spätestens bis zum 31. Oktober 2022 abzugeben!

Die „neue“ Grundsteuer ist erstmalig ab 2025 zu zahlen.

Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde keine Hilfestellung zu Steuererklärungen und dergleichen leisten darf.

Die Kommunen bzw. Realsteuerstellen sind lediglich für die Festsetzung der Grundsteuer zuständig.

Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer:
089 / 30 70 00 77
Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr
und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr

.